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- Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind über den behandelnden Arzt, beim Rentenversicherungsträger oder bei Nicht-Erwerbstätigen bei den Krankenkassen, zu stellen.
- Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (ehem. Badekuren) stehen den gesetzlichen Krankenversicherten in der Regel alle drei Jahre zu. Der Antrag ist vom Hausarzt an die Krankenkasse zu stellen. Ambulante Kuren können zur Therapie einer bestehenden Erkrankung oder auch zu Vorbeugung beantragt werden.
- Heilmittel auf Rezept Ihres Hausarztes können ebenfalls während eines Aufenthaltes in Bad Hersfeld in Anspruch genommen werden. Die Verordnung darf nicht älter als 10 Tage sein und muss den Richtlinien des Heilmittelkataloges entsprechen.
- Private Nutzung der Therapiemöglichkeiten nach Beratung mit Ihrem Hausarzt oder durch die kompetente Beratung der Therapeuten des PhysioCenters.
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